AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 IDENTIFIZIERUNG

Der Mieter hat sich mit Vorlage eines gültigen Personalausweises dem Vermieter gegenüber zu identifizieren. Als Pfand ist ein blanko unterfertigter Kreditkartenabzug zu erlegen. Mit der Unterschrift auf dem Adressformular bestätigt der Mieter die Richtigkeit seiner persönlichen Daten, die zur fachgerechten Bindungseinstellung dienen. Der Mieter darf die vom Vermieter vorgenommene Bindungseinstellung nicht eigenmächtig ändern.



§ 2 ZUSTAND DES MIETGEGENSTANDES

Der Vermieter übergibt dem Mieter den Mietgegenstand in einem technisch einwandfreien Zustand. Der Mieter hat dies zu kontrollieren und dem Vermieter bei Übergabe eventuell festgestellte Mängel mitzuteilen. Bei Rückgabe ist der Mietgegenstand (Ski, Schuhe oder Stöcke) in einem sauberen und unbeklebten (Aufkleber aller Art) Zustand zurückzugeben. Ist dies nicht der Fall, behält sich der Vermieter vor, eine Gebühr in Höhe von € 10,00 zu berechnen.



§ 3 VERLUST DES MIETGEGENSTANDES

Bei Diebstahl ist der Mieter verpflichtet, umgehend und vor Ort eine persönliche polizeiliche Diebstahlmeldung vorzunehmen und die polizeilichen Dokumente dem Vermieter vorzulegen.



§ 4 HAFTUNG DES MIETERS OHNE VERSICHERUNG

Das gemietete Sportgerät ist gegen Bruch versichert. Bei Diebstahl oder Beschädigung durch unsachgemäße Verwendung haftet der Mieter für den Zeitwert bzw. die Reparaturkosten. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für sämtliche Schäden, die während der Mietdauer am Mietgegenstand entstehen und nicht auf Verschleiß zurückzuführen sind. Notwendige Instandsetzungen werden ausschließlich vom Vermieter oder von ihm beauftragten Personen durchgeführt. Bei Verlust des Mietgegenstandes werden dem Mieter die Kosten für die Wiederbeschaffung in Rechnung gestellt. Sofern dies nicht mehr möglich ist, hat der Vermieter das Recht Ersatz im gleichwertigen Zustand anzuschaffen. Werden bei Abgabe des Mietgegenstandes Mängel durch den Vermieter festgestellt, erhält er das Recht, diese auf Kosten des Mieters zu beseitigen. Die Weitergabe des Sportgerätes an dritte Personen ist nicht gestattet.



§ 5 VERSICHERUNG

Alle Verleihgegenstände sind gegen Bruch oder normaler Beschädigung versichert. Bei Diebstahl ist ein Selbstbehalt in der First Class von € 650,00, in der VIP Klasse € 500,00 und in der TOP Klasse von € 250,00 zu bezahlen. Auf Wunsch kann eine Ski/Board Zusatzversicherung zum Pauschalpreis von € 15,- abgeschlossen werden, wodurch der Selbstbehalt entfällt, wenn Anzeige bei der Polizei erstattet wurde und eine polizeiliche Bestätigung beigebracht wurde. Die Zusatzversicherung ist nur für Ski & Snowboards gültig und muss im Vorhinein abgeschlossen und bezahlt werden. Skistöcke sind bei allen Ski-Kategorien inkludiert. Bei Fehlen oder nicht Rückgabe der original Sport Hagleitner Carbonstöcke ist ein Betrag von € 25,00 zu zahlen. Dieser Betrag wird nicht von der Zusatzversicherung gedeckt.



§ 6 HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Die Benutzung des Mietgegenstandes erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Personen, schlechte Witterungsverhältnisse (z.B.: Schneemangel), Sach- oder Vermögensschäden, die dem Mieter durch die Nutzung des Mietgegenstandes entstehen.



§ 7 MIETPREIS

Der Mietpreis ist bei Mietbeginn zu entrichten. Der zu zahlende Mietpreis ergibt sich aus der aktuellen Preisliste, welche im Aushang eingesehen werden kann. Wird der Mietgegenstand später als zur vereinbarten Mietdauer zurückgegeben, kann vom Vermieter eine entsprechende Nachzahlung verlangt werden. Der Umtausch des gemieteten Sportgeräts ist jederzeit möglich. Wird ein Sportgerät einer höheren Kategorie genommen, ist der Aufpreis laut Preisliste zu bezahlen. Wenn das Sportgerät in Folge ungünstiger Witterung oder anderer Behinderungen nicht verwendet werden kann, wird der bezahlte Mietpreis nicht erstattet. Abweichende Regelungen gelten nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter. Mit Ihrer Unterschrift akzeptieren Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) laut Aushang.



§ 8 VERLETZUNG ODER KRANKHEIT

Bei Verletzung oder Krankheit ist das Sportgerät sofort zurückzustellen und eine ärztliche Bestätigung vorzulegen. In diesem Fall wird der nicht verbrauchte Mietpreis ab dem Tag der Rückgabe erstattet.

 

Wie können wir helfen?

    KONTAKT
    Deutsch